Fortbildungssiegel der DGZMK
Die DGZMK hat mit Beschluss des Vorstandes vom 9.10.2001
auf ihrer Jahrestagung in Mannheim die Einführung
eines
Fortbildungssiegels auf den Weg gebracht. Das
Fortbildungssiegel der DGZMK ist Bestandteil des
freiwilligen Fortbildungsnachweises. Damit kann jedes
DGZMK-Mitglied seine Aktivitäten dokumentieren. Dieses
System kann,
wenn gewünscht, auch zum gleichzeitigen
Nachweis im Rahmen der Pflichtfortbildung verwendet werden.

Punktebewertung
von Fortbildung (BZÄK / DGZMK )
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A |
Frontalveranstaltung ohne
aktive Beteiligung der Teilnehmer: Vortrag,
Symposium, Tagung, Kongress o.ä. (In- und Ausland)
1 Punkt pro Fortbildungsstunde
3 Punkte pro halben Tag (3 oder mehr Stunden)
6 Punkte pro ganzen Tag (6 oder mehr Stunden)
2 Zusatzpunkte bei Halbtags- oder
Ganztagsveranstaltungen für mündliche oder
schriftliche Lernerfolgskontrolle |
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B |
Fortbildung mit aktiver
Beteiligung der Teilnehmer: Workshops, Seminare,
Kurse, Übungen, Qualitätszirkel, Studiengruppen,
Visiten, Hospitationen, aktive Falldemonstrationen,
Supervisionen, o.ä. (In- und Ausland)
1 Punkt pro Fortbildungsstunde
1 Zusatzpunkt pro Veranstaltungseinheit
maximal 4 Punkte für halber Tag bzw. 8 Punkte pro
ganzer Tag
1 Zusatzpunkt für Arbeit am Patienten, Phantom,
Präparat, Hands-On als wesentlicher Kursinhalt
2 Zusatzpunkte bei Halbtags- oder
Ganztagsveranstaltungen für mündliche oder
schriftliche Lernerfolgskontrolle |
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C |
Interaktive Fortbildung über
elektronische, audiovisuelle, visuelle Medien mit
Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform
1 Punkt pro Übungseinheit
maximal 10 Punkte pro Jahr |
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D |
Autoren / Referententätigkeit
2 Punkte pro Beitrag / Vortrag /
Poster
maximal 20 Punkte pro Jahr |
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E |
Selbststudium durch
Fachliteratur
10 Punkte pro Jahr |
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F |
Erfolgreich absolviertes
Abschlussgespräch/Falldarstellung nach einem
Curriculum
15 Punkte einmalig pro Curriculum
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G |
Selbststudium durch
Fachliteratur
10 Punkte pro Jahr |
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Auch im Ausland absolvierte
Fortbildungsveranstaltungen werden, wenn sie den
Leitsätzen der BZÄK zur Zahnärztlichen Fortbildung
entspreche, gemäß dieser Punktebewertung bewertet.
Der Zahnarzt/die Zahnärztin müssen selbst einen
Nachweis über die Art der Fortbildung führen, der
diese plausibel darlegt. |
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*Continous Medical Education Beiträge, vom Experten
begutachtet
**gilt nur für Vorträge für Mediziner und
medizinisches Assistenzpersonal |
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Gültig ab 01.01.2006 |
| Formular zur Beantragung des
Siegels: |
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(ca. 56 KB) |
| Punktesystem als PDF-Download |
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(ca. 90 KB) |
| Leitsätze als PDF-Download |
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(ca. 90 KB) |
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