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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
e.V. (DGZMK)
(Stand
1. Oktober 2007)
I. Geltungsbereich
1. Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an allen
von uns angebotenen Bildungsmaßnahmen nach Maßgabe des
zwischen dem Teilnehmer und uns geschlossenen Vertrages.
2. Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber
Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei
denn, in der jeweiligen Klausel wird ausdrücklich eine
Differenzierung vorgenommen.
II. Vertragsschluss
Der Zeitpunkt des
Vertragsschlusses zwischen dem Teilnehmer und der
Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde e.V. (nachfolgend „DGZMK“) richtet sich
danach, ob es sich bei dem jeweiligen Kurs um eine
Einzelveranstaltung (Continuum) oder um eine aus
mehreren Kurseinheiten bestehende Veranstaltung
(Curriculum) handelt.
a) Vertragsschluss
bei Einzelveranstaltungen (Continua)
Bei Einzelveranstaltungen (Continua) kommt der
Vertrag aufgrund fristgerechter schriftlicher, an
die Akademie Praxis und Wissenschaft in der DGZMK,
Liesegangstraße 17 a, 40211 Düsseldorf, zu
adressierender Anmeldung und schriftlicher
Bestätigung durch uns zustande. Anmeldungen werden
grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Zugangs
berücksichtigt.
b)
Veranstaltungen, die aus mehreren Kurseinheiten
bestehen (Curricula)
Veranstaltungen, die aus mehreren Kurseinheiten
bestehen (Curricula), werden im Kurs-Programm ohne
Terminvorschläge für die einzelnen Kurseinheiten
angeboten. Die Anmeldung durch den Teilnehmer ist
unverbindlich. Sie erfolgt vorbehaltlich der später
durch die DGZMK schriftlich mitgeteilten
Terminvorschläge. Ein Vertrag zwischen dem
Teilnehmer und der DGZMK kommt erst durch
fristgerechte Bestätigung der durch die DGZMK
mitgeteilten Terminvorschläge durch den Teilnehmer
zustande. Die Bestätigung ist in schriftlicher Form
an die Akademie Praxis und Wissenschaft in der
DGZMK, Liesegangstraße 17 a, 40211 Düsseldorf, zu
richten.
III. Entgelt und
Zahlungsbedingungen
1. Der Teilnehmer ist
verpflichtet, das Entgelt vor Beginn eines Kurses zu
zahlen. Besteht ein Kurs aus mehreren Kurseinheiten, ist
das gesamte Entgelt vor Beginn der ersten
Kursveranstaltung zu leisten.
Ist zwischen der DGZMK
und dem Teilnehmer die Erteilung einer
Einzugsermächtigung vereinbart worden, werden wir das
gesamte Teilnahmeentgelt bei Einzelveranstaltungen 4
Wochen vor Beginn des Kurses einziehen. Bei
Veranstaltungen, die aus mehreren Kurseinheiten
bestehen, werden wir das anteilige Teilnahmeentgelt 4
Wochen vor Beginn der einzelnen Kurseinheiten einziehen.
2. Rechnungen sind
sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt
spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt
gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur
dann, wenn auf diese Rechtsfolgen in der Rechnung
ausdrücklich hingewiesen wurde.
3. Die Preise für
Veranstaltungen mit mehreren Kurseinheiten beruhen auf
einer Kalkulation für 2008. Aufgrund der langen Laufzeit
einzelner Veranstaltungen behalten wir uns
zwischenzeitliche Preiserhöhungen vor.
IV. Zertifizierung /
Termine / Referenten
1. Ein Anspruch auf
Zertifizierung besteht nicht. Für den Fall, dass der
Teilnehmer seinen Verpflichtungen zur Zahlung des
Kursentgeltes nicht nachkommt, behalten wir uns
gegenüber dem Kunden vor, weder eine
Teilnahmebestätigung zu erteilen noch eine
Zertifizierung auszustellen.
2. Bei fehlender
Zahlung des Entgeltes behalten wir uns darüber hinaus
vor, den jeweiligen Teilnehmer von den
Abschlussprüfungen auszuschließen.
3. In Ihrem Interesse
bitten wir Sie, bei der Buchung einer aus mehreren
Kurseinheiten bestehenden Veranstaltung die Ihnen
mitgeteilten Termine fristgerecht schriftlich zu
bestätigen.
4. Wechsel der
Referenten bleiben vorbehalten.
V. Kündigung
1. Die Vertragsdauer
ergibt sich aus dem zwischen dem Teilnehmer und uns
geschlossenen Vertrag.
2. Eine Kündigung ist
nur aus wichtigem Grund möglich.
VI. Rücktritt /
Terminabsage des Veranstalters
1.
Einzelveranstaltungen
Bei Einzelveranstaltungen sind wir berechtigt, aus
wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein
wichtiger Grund im vorgenannten Sinne liegt insbesondere
vor, wenn
- für eine
Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen;
- die Veranstaltung aus nicht von uns zu
vertretenden Umständen abgesagt werden muss.
In den vorgenannten
Fällen werden bereits bezahlte Teilnehmerentgelte
vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche
stehen den Teilnehmern nicht zu.
2. Veranstaltungen mit
mehreren Kurseinheiten
a) Rücktritt
Bei Veranstaltungen, die aus mehreren
Unterrichtseinheiten bestehen (Curricula), sind wir
ebenfalls berechtigt, aus wichtigem Grund vom
Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn
- für die
gesamte Unterrichtsreihe nicht genügend
Anmeldungen vorliegen;
- die gesamte Unterrichtsreihe aus nicht von uns
zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss.
In den
vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte
Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet.
Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht
zu.
b) Absage
einzelner Termine
Wir sind berechtigt, einzelne Termine/Kurseinheiten
abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt
nachzuholen, wenn der jeweilige Termin aus wichtigem
Grund nicht durchgeführt werden kann. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor, wenn für die jeweilige
Kurseinheit nicht genügend Anmeldungen vorliegen
oder der jeweilige Termin aus nicht von uns zu
vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Ist eine
Nachholung der Kurseinheit nicht möglich, werden den
Teilnehmern die Teilnahmeentgelte anteilig
erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu.
VII. Urheberrechte
Die Arbeitsunterlagen
sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht
auszugsweise ohne unsere Einwilligung vervielfältigt
oder verbreitet werden. Wir behalten uns alle Rechte an
den Arbeitsunterlagen vor.
VIII. Verhinderung der
Kursteilnahme
1. Kann ein
Kursteilnehmer bei einer aus mehreren Kurseinheiten
bestehenden Veranstaltung an einem Kurstermin nicht
teilnehmen so teilt er dies der DGZMK in schriftlicher
Form mit. Soweit der Teilnehmer die ihm vorgeschlagenen
Termine bereits schriftlich bestätigt hat, teilt er der
DGZMK seine Verhinderung spätestens 4 Wochen vor dem
jeweiligen Kurstermin mit.
2. Die DGZMK wird sich um einen Ersatztermin bemühen.
Die Zuweisung eines Ersatztermins steht unter dem
Vorbehalt der Verfügbarkeit eines Alternativtermins
sowie einer schriftlichen Bestätigung seitens der DGZMK.
3. Soweit der Teilnehmer die durch die DGZMK
mitgeteilten Termine schriftlich bestätigt hat, wird
eine Bearbeitungsgebühr von 50 € fällig.
4. Sofern der Teilnehmer nicht erscheint, ohne dass die
Voraussetzungen nach Ziff. 1 und Ziff. 3 vorliegen, wird
jeweils die volle Kursgebühr fällig
5. Eine Vertretung durch einen Teilnehmer derselben
Kursserie ist ausgeschlossen.
IX. Rücktritt
1. Die Teilnehmer
können ohne Angabe von Gründen bis 29 Tage vor
Veranstaltungsbeginn – bei mehrtägigen Veranstaltungen
vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit – vom Vertrag
zurücktreten. Der Veranstalter hat Anspruch auf
angemessene Entschädigung. Diese beträgt 10 % des
vereinbarten Teilnahmeentgeltes (Stornogebühr). Den
Teilnehmern steht der Nachweis frei, dass kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist.
2. Erklärt der
Teilnehmer binnen 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn den
Rücktritt vom Vertrag, fällt das volle Entgelt als
Stornogebühr an. Wir müssen uns jedoch dasjenige
anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des
Vertrags an Aufwendungen erspart oder anderweitig
erworben oder böswillig zu erwerben unterlassen haben.
3. Bei
Einzelveranstaltungen wird bei Nichterscheinen zu
Veranstaltungsbeginn das volle Teilnahmeentgelt fällig,
soweit der Teilnehmer nicht nach vorstehenden Absätzen
vom Vertrag zurückgetreten oder den Vertrag in sonstiger
Weise vorzeitig beendet hat.
4. Bei mehrtägigen
Veranstaltungen wird das gesamte Teilnahmeentgelt
fällig, sofern der Kunde zu einzelnen Kurseinheiten
nicht erscheint und er nicht nach vorstehenden Absätzen
vom Vertrag zurückgetreten ist oder den Vertrag in
sonstiger Weise vorzeitig beendet hat.
5. Die Anmeldung kann
auf eine Ersatzperson übertragen werden, die vom Kunden
benannte werden muss. In diesem Fall entstehen keine
zusätzlichen Gebühren.
X.
Rücktrittsversicherung
1. Wir haben zugunsten
des Teilnehmers auf freiwilliger Basis eine
Rücktrittsversicherung mit einem Versicherer
abgeschlossen. Allein zu diesem Zweck werden die hierfür
erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers
an den Versicherer weitergegeben.
2. Inhalt der Rücktrittsversicherung ist die Erstattung
der für den Teilnehmer anfallenden Stornogebühren im
Falle eines aus wichtigem Grund erklärten Rücktritts.
Welche Gründe in diesem Sinne als wichtige Gründe
gelten, ergibt sich aus den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen des Versicherers, die auf
Verlangen bei uns eingesehen werden können.
3. Die Anmeldung, Bearbeitung und Auszahlung der
Versicherungsleistungen erfolgt allein im Verhältnis
zwischen Versicherer und Teilnehmer. Der Teilnehmer kann
keine Versicherungsleistungen von uns beanspruchen.
4. Im Versicherungsfall erhält der Teilnehmer von uns
eine Stornokostenrechnung und die Kontaktdaten der
Versicherung, an die er sich sodann selbst zu wenden
hat.
5. Durch die rein informatorischen Angaben unter dieser
Nr. X unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
keine weitergehenden Pflichten für uns begründet. Wir
sind insbesondere nicht verpflichtet, den
Versicherungsschutz für den Teilnehmer
aufrechtzuerhalten.
XI. Haftung für Schäden
1. Unsere Haftung für
vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies
gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit des Teilnehmers und Ansprüchen wegen der
Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht, auf deren Erfüllung der
Teilnehmer daher vertraut und auch vertrauen darf).
Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens,
wobei die Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung
von Kardinalpflichten, die nicht zu einer Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit führt, auf den Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt ist.
2. Der vorgenannte
Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
XII. Form von
Erklärungen
Rechtserhebliche
Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer uns oder
einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der
Schriftform.
XIII. Gerichtsstand
Ausschließlicher
Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich rechtlichem Sondervermögen das für unseren
Geschäftssitz zuständige Gericht.
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