Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK)

(Stand 1. Oktober 2007)

I. Geltungsbereich

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Bildungsmaßnahmen nach Maßgabe des zwischen dem Teilnehmer und uns geschlossenen Vertrages.

2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird ausdrücklich eine Differenzierung vorgenommen.

II. Vertragsschluss

Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen dem Teilnehmer und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (nachfolgend „DGZMK“) richtet sich danach, ob es sich bei dem jeweiligen Kurs um eine Einzelveranstaltung (Continuum) oder um eine aus mehreren Kurseinheiten bestehende Veranstaltung (Curriculum) handelt.

a) Vertragsschluss bei Einzelveranstaltungen (Continua)
Bei Einzelveranstaltungen (Continua) kommt der Vertrag aufgrund fristgerechter schriftlicher, an die Akademie Praxis und Wissenschaft in der DGZMK, Liesegangstraße 17 a, 40211 Düsseldorf, zu adressierender Anmeldung und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Zugangs berücksichtigt.

b) Veranstaltungen, die aus mehreren Kurseinheiten bestehen (Curricula)
Veranstaltungen, die aus mehreren Kurseinheiten bestehen (Curricula), werden im Kurs-Programm ohne Terminvorschläge für die einzelnen Kurseinheiten angeboten. Die Anmeldung durch den Teilnehmer ist unverbindlich. Sie erfolgt vorbehaltlich der später durch die DGZMK schriftlich mitgeteilten Terminvorschläge. Ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der DGZMK kommt erst durch fristgerechte Bestätigung der durch die DGZMK mitgeteilten Terminvorschläge durch den Teilnehmer zustande. Die Bestätigung ist in schriftlicher Form an die Akademie Praxis und Wissenschaft in der DGZMK, Liesegangstraße 17 a, 40211 Düsseldorf, zu richten.

III. Entgelt und Zahlungsbedingungen

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Entgelt vor Beginn eines Kurses zu zahlen. Besteht ein Kurs aus mehreren Kurseinheiten, ist das gesamte Entgelt vor Beginn der ersten Kursveranstaltung zu leisten.

Ist zwischen der DGZMK und dem Teilnehmer die Erteilung einer Einzugsermächtigung vereinbart worden, werden wir das gesamte Teilnahmeentgelt bei Einzelveranstaltungen 4 Wochen vor Beginn des Kurses einziehen. Bei Veranstaltungen, die aus mehreren Kurseinheiten bestehen, werden wir das anteilige Teilnahmeentgelt 4 Wochen vor Beginn der einzelnen Kurseinheiten einziehen.

2. Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolgen in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.

3. Die Preise für Veranstaltungen mit mehreren Kurseinheiten beruhen auf einer Kalkulation für 2008. Aufgrund der langen Laufzeit einzelner Veranstaltungen behalten wir uns zwischenzeitliche Preiserhöhungen vor.

IV. Zertifizierung / Termine / Referenten

1. Ein Anspruch auf Zertifizierung besteht nicht. Für den Fall, dass der Teilnehmer seinen Verpflichtungen zur Zahlung des Kursentgeltes nicht nachkommt, behalten wir uns gegenüber dem Kunden vor, weder eine Teilnahmebestätigung zu erteilen noch eine Zertifizierung auszustellen.

2. Bei fehlender Zahlung des Entgeltes behalten wir uns darüber hinaus vor, den jeweiligen Teilnehmer von den Abschlussprüfungen auszuschließen.

3. In Ihrem Interesse bitten wir Sie, bei der Buchung einer aus mehreren Kurseinheiten bestehenden Veranstaltung die Ihnen mitgeteilten Termine fristgerecht schriftlich zu bestätigen.

4. Wechsel der Referenten bleiben vorbehalten.

V. Kündigung

1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen dem Teilnehmer und uns geschlossenen Vertrag.

2. Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

VI. Rücktritt / Terminabsage des Veranstalters

1. Einzelveranstaltungen
Bei Einzelveranstaltungen sind wir berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund im vorgenannten Sinne liegt insbesondere vor, wenn

- für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen;
- die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.

In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnehmerentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

2. Veranstaltungen mit mehreren Kurseinheiten

a) Rücktritt
Bei Veranstaltungen, die aus mehreren Unterrichtseinheiten bestehen (Curricula), sind wir ebenfalls berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

- für die gesamte Unterrichtsreihe nicht genügend Anmeldungen vorliegen;
- die gesamte Unterrichtsreihe aus nicht von uns zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss.

In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

b) Absage einzelner Termine
Wir sind berechtigt, einzelne Termine/Kurseinheiten abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, wenn der jeweilige Termin aus wichtigem Grund nicht durchgeführt werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn für die jeweilige Kurseinheit nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder der jeweilige Termin aus nicht von uns zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Ist eine Nachholung der Kurseinheit nicht möglich, werden den Teilnehmern die Teilnahmeentgelte anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu.

VII. Urheberrechte

Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne unsere Einwilligung vervielfältigt oder verbreitet werden. Wir behalten uns alle Rechte an den Arbeitsunterlagen vor.

VIII. Verhinderung der Kursteilnahme

1. Kann ein Kursteilnehmer bei einer aus mehreren Kurseinheiten bestehenden Veranstaltung an einem Kurstermin nicht teilnehmen so teilt er dies der DGZMK in schriftlicher Form mit. Soweit der Teilnehmer die ihm vorgeschlagenen Termine bereits schriftlich bestätigt hat, teilt er der DGZMK seine Verhinderung spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Kurstermin mit.
2. Die DGZMK wird sich um einen Ersatztermin bemühen. Die Zuweisung eines Ersatztermins steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit eines Alternativtermins sowie einer schriftlichen Bestätigung seitens der DGZMK.
3. Soweit der Teilnehmer die durch die DGZMK mitgeteilten Termine schriftlich bestätigt hat, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € fällig.
4. Sofern der Teilnehmer nicht erscheint, ohne dass die Voraussetzungen nach Ziff. 1 und Ziff. 3 vorliegen, wird jeweils die volle Kursgebühr fällig
5. Eine Vertretung durch einen Teilnehmer derselben Kursserie ist ausgeschlossen.

IX. Rücktritt

1. Die Teilnehmer können ohne Angabe von Gründen bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn – bei mehrtägigen Veranstaltungen vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit – vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter hat Anspruch auf angemessene Entschädigung. Diese beträgt 10 % des vereinbarten Teilnahmeentgeltes (Stornogebühr). Den Teilnehmern steht der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2. Erklärt der Teilnehmer binnen 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn den Rücktritt vom Vertrag, fällt das volle Entgelt als Stornogebühr an. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder anderweitig erworben oder böswillig zu erwerben unterlassen haben.

3. Bei Einzelveranstaltungen wird bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach vorstehenden Absätzen vom Vertrag zurückgetreten oder den Vertrag in sonstiger Weise vorzeitig beendet hat.

4. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird das gesamte Teilnahmeentgelt fällig, sofern der Kunde zu einzelnen Kurseinheiten nicht erscheint und er nicht nach vorstehenden Absätzen vom Vertrag zurückgetreten ist oder den Vertrag in sonstiger Weise vorzeitig beendet hat.

5. Die Anmeldung kann auf eine Ersatzperson übertragen werden, die vom Kunden benannte werden muss. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

X. Rücktrittsversicherung

1. Wir haben zugunsten des Teilnehmers auf freiwilliger Basis eine Rücktrittsversicherung mit einem Versicherer abgeschlossen. Allein zu diesem Zweck werden die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers an den Versicherer weitergegeben.
2. Inhalt der Rücktrittsversicherung ist die Erstattung der für den Teilnehmer anfallenden Stornogebühren im Falle eines aus wichtigem Grund erklärten Rücktritts. Welche Gründe in diesem Sinne als wichtige Gründe gelten, ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers, die auf Verlangen bei uns eingesehen werden können.
3. Die Anmeldung, Bearbeitung und Auszahlung der Versicherungsleistungen erfolgt allein im Verhältnis zwischen Versicherer und Teilnehmer. Der Teilnehmer kann keine Versicherungsleistungen von uns beanspruchen.
4. Im Versicherungsfall erhält der Teilnehmer von uns eine Stornokostenrechnung und die Kontaktdaten der Versicherung, an die er sich sodann selbst zu wenden hat.
5. Durch die rein informatorischen Angaben unter dieser Nr. X unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden keine weitergehenden Pflichten für uns begründet. Wir sind insbesondere nicht verpflichtet, den Versicherungsschutz für den Teilnehmer aufrechtzuerhalten.

XI. Haftung für Schäden

1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Erfüllung der Teilnehmer daher vertraut und auch vertrauen darf). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens, wobei die Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten, die nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit führt, auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.

2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

XII. Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer uns oder einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

XIII. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.